CE – Kennzeichnung

CE-Kennzeichnung

“CE: Confusing Everyone” übersetzen die Engländer, und in einem Leitartikel eines renommierten Fachmagazins las
man auch schon mal den Satz: “Weg mit dem Unfug. Das braucht keiner!”.

Die gesetzlich vorgeschriebene CE-Kennzeichnung

Mit dem CE-Kennzeichen versehene Geräte erfüllen die für dieses Gerät zutreffenden Bestimmungen der Europäischen
Gemeinschaft.

Das Fazit aus diesem Satz läßt sich so zusammenfassen:

  • Keine
    Qualitätsaussage

    Das CE-Zeichen besagt lediglich: Dies Gerät stört nicht, wird nicht gestört und ist sicher. Diese Anforderungen sind nichts Besonderes, jedes Produkt hat sie zu erfüllen- das wird allein
    durch das Produkthaftungsgesetz geklärt. Ein Qualitätsmaßstab wird durch die CE-Kennzeichnung nicht erreicht.
  • Kein Hinweis auf verwendete
    Normen

    Nur für wenige Gerätegattungen gibt es Produktgruppen-Normen. Sind solche nicht anwendbar oder nicht vorhanden, wird nach verfügbaren Fachgrundnormen geprüft. Normen ändern sich fortlaufend.
    Da die CE-Kennzeichnung keinen Hinweis auf zugrundeliegende Normen enthält, gibt sie selbst keinen Aufschluss über Grenzwerte, Prüfverfahren und Prüfumfang. Solche Angaben sind lediglich aus
    der zugehörigen Konformitätsbescheinigung zu entnehmen. Diese muss zwar ausgestellt, aber nicht publiziert werden.
  • Kennzeichnung nicht
    notwendig

    Nur Geräte, die ab dem Datum der Inkraftsetzung der entsprechenden Richtlinie in Verkehr gebracht werden, müssen gekennzeichnet werden. Für vorher in Verkehr gebrachte, also dem Handel
    übergebene Geräte, gilt das nicht. Sie dürfen weiter verkauft und gekauft werden, denn nur die fehlende Kennzeichnung macht solch Material ja nicht unsicher. So können Sie eventuell ein paar
    klasse Schnäppchen machen… allerdings werden solche Angebote natürlich zunehmend seltener. Wer hat schon noch alte Ladenhüter?
    Doch auch neu hergestellte Geräte müssen nicht gekennzeichnet werden, dann nämlich nicht, wenn sie lediglich dazu bestimmt sind, von anderen Firmen weiterverarbeitet zu werden und nicht in
    den freien Handel kommen. Festplatten und Grafikkarten für Computer beispielsweise, die vom PC-Assembler zu einem ganzen Rechner zusammengebaut werden. Der muss anschließend den ganzen
    Rechner prüfen, der Verzicht auf die vorherige Kennzeichnung soll Mehraufwand vermeiden.
  • CE + CE = CE ?
    Bleiben wir mal beim PC-Assembler: stellt er seine Maschine ausschließlich aus lauter einzelnen, CE-gekennzeichneten Komponenten zusammen, ist das Gesamtgebilde deshalb noch lange nicht
    CE-fähig, denn Einzelstörungen könnten sich ja addieren und die Grenzwerte sprengen. Ohne Test darf also auf das Gehäuse kein Sticker, das wäre illegal. Na, dass Sie das jetzt aber nicht
    verstehen wollen, das verstehen wir aber nicht…
  • Nur GERÄTE
    kennzeichnungspflichtig

    Die Kennzeichnungspflicht gilt nur für Geräte, d.h., selbstständig betreibbare Einheiten. Das sind auch Module (wie z.B. PC-Steckkarten), nicht aber Bauteile (wie z.B. Steckverbinder). Im
    Gegensatz zu Geräten, die gekennzeichnet werden müssen, dürfen Bauteile gar nicht gekennzeichnet werden. So steht es geschrieben. Kabel und Stecker beispielsweise
    sind für uns eindeutig unselbstständige Bauteile- bitte fragen Sie uns nicht, warum da teilweise CE-Zeichen drauf sind….
  • Extrawürste
    gibt es bekanntlich immer: Sind Sie lizenzierter Funkamateur, dürfen Sie den ganzen CE-Rummel einfach ignorieren, denn aufgrund der abgelegten Prüfung wird Ihnen entsprechender Fachverstand
    attestiert. Sie dürfen zusammenschrauben was immer Sie wollen, solange es den bösen Nachbarn nicht stört. So schön einfach kann die Welt sein.

Normenübersicht

Die korrekte Bewertung eines Prüflings ist relativ schwierig, gilt es doch erst einmal, die relevanten Normen zu
bestimmen. Falls Sie sich über das Normenwerk hermachen möchten (alle technischen Bibliotheken oder Hochschulbibliotheken haben meist eine komplette Normensammlung zur Verfügung), hier eine
auszugsweise Zusammenstellung:

NORM

INHALT

EN 61000-2-3

Störaussendungen auf Netz- und Wechselstromleitungen,
Netzbelastung

EN 55014

Funkentstörung für Haushaltsgeräte, Geräte für den Hausgebrauch

EN 55022

Störaussendung (Abstrahlung) für Informationstechnisches Equipment

EN 61000-4-3

Störfestigkeit gegenüber hochfrequenten Feldern

EN 61000-4-4

Störfestigkeit gegenüber schnellen Transienten (Bursts)

EN 61000-4-5

Störfestigkeit gegenüber Stoßspannungen (Surge)

EN 61000-4-11

Immunität gegenüber Spannungseinbrüchen und Spannungsunterbrechungen

EN 50081

Fachgrundnorm für Störaussendung

EN 50082

Fachgrundnorm für Störfestigkeit

CEE Stecker / Kupplungen
Normierte 3-polige (blau, 230 V) oder 5-polige (rot) Steckverbindersysteme für Netzspannung. Die 5-polige Version ist in Deutschland sehr verbreitet und wird in der Regel für Drehstromanschlüsse
(380 V) verwendet. Leistungsstufen sind üblich in 16 A, 32 A, 63 A, 125 A. Als weiterer Drehstromsteckverbinder gibt es z. B. in Großküchen “Perilex” (16 A).